BierDas Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516
- Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das
füran allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern
Stettn vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis
bis auff Georij ain mass über ainen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag
biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und derenden der
kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben noch
außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merrzn sonder annder pier prawen
oder sonst haben würde sol erd och das kains weg häher dann die maß umb ainen
pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichhen dass füran
allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer
stüchh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn.
Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd nie hallten wurde
den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich
so offt es geschieht genommen werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem
pierprewen in unnsern stettn märckten oder aufm lande jezuzeutn ainen Emer piers
zwen oder drey kauffen und wider unnter den gemaynen pawrfuolck ausschenken
würde dem selben allain aber sonstnyemandes soldyemaßs oder der kopfpiers umb
ainen haller häher dann oben gesetzt ist zugeben un ausschenken erlaube unnd
unuerpotn.
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, dass
forthin überall im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande wie auch in unseren
Städten und Märkten, die keine besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli (29.
September) bis Georgi (23. April) eine Maß (bayerische, entspricht 1,069 Liter)
oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten - nicht ganz eine
Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis
Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für
nicht mehr als drei Heller (gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten
angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.
Wo aber einer nicht Märzen - sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben
würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und
verkaufen. Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren
Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein
Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
Wer diese unsere Androhung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll
von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt,
unnachsichtlich weggenommen werden.
Wo jedoch ein Gastwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder
auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (enthält etwa 60 Liter) Bier kauft und
wieder ausschenkt an das gemeinsame Bauernvolk, soll ihm allein und sonst
niemand erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller
teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Auch soll uns als Landesfürsten vorbehalten sein, für den Fall, dass aus
Mangel und Verteuerung des Getreides starke Beschwernis entstünde, nachdem die
Jahrgänge auch die Gegend und die Reifezeiten in unserem Land verschieden sind,
zum allgemeinen Nutzen Einschränkungen zu verordnen, wie solches am Schluss über
den Fürkauf ausführlich ausgedrückt und gesetzt ist.
Viele Bieraufkleber rühmen sich mit Aussagen wie:
»gebraut nach der strengen Übereinstimmung mit dem deutschen
Reinheitsgebot von 1516«, das besagt soviel wie: Das Bier hat keine
Bestandteile wie Zucker, Reis, Mais, Zusätze oder Konservierungsmittel
und wird nur aus gemalzter Gerste oder Weizen sowie mit Hopfen und
Wasser gebraut. Die Verwendung der natürlichen Bierhefe dient lediglich
der alkoholischen Gärung, also die Umsetzung des Zuckers in
Äthylalkohol und Kohlensäure. Für die untergärigen Biere (Pils, Lager,
Export) ist der Malzbegriff sogar noch enger gestrickt: Hier ist nur
Gerstenmalz erlaubt. Bier ist einfach ein Naturprodukt, natürlich und
rein.
Das Fehlen eines solchen Hinweises Reinheitsgebot bedeutet
aber nicht unbedingt, dass ein Bier andere Zusätze aufweist. Ob Malz
oder Malzersatzstoffe wie Reis und Mais ist eine Frage des Geschmacks.
Natürliche Rohstoffe sind sie alle, auch wenn sie nicht alle dem
Reinheitsgebot entsprechen. Eine Logik, die nur historisch zu erklären
ist, aber werbewirksam bis zum heutigen Tage bleibt.
Der
Ursprung des Reinheitsgebotes ist tief in der deutschen Geschichte
verwurzelt (siehe 23. April ...). Es gilt als die älteste heute noch
gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Sie wurde 1516
verkündet. Bereits aus dem Jahr 1156 gibt es erste Hinweise aus der
Zeit des Kaisers Barbarossa »schlechte Bierherstellung zu bestrafen«.
Längst nutzen einige internationale Brauer den Hinweis auf das
Reinheitsgebot als Qualitätsmaßstab (...our hand crafted beer conforms
to the Bavarian Reinheitsgebot...) und werben damit. Warum? Weil das
Reinheitsgebot für Bierreinheit steht, die viele Brauer aus Überzeugung
akzeptieren. Übrigens gilt das Reinheitsgebot nicht nur in Deutschland,
sondern auch verbindlich in Griechenland und in der Schweiz in einer
etwas abgeschwächteren Form.
23. April: Reinheitsgebot und Tag des deutschen Bieres An
diesem Tag im Jahre 1516 hat der bayerische Herzog Wilhelm IV im Jahre
1516 vor dem Landständetag zu Ingolstadt das Reinheitsgebot für
deutsches Bier verkündet und damit einen bis heute gültigen
Qualitätsmaßstab gesetzt. Es besagt im Wesentlichen: »... Ganz
besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten,
Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein
Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer
diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von
seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier, so oft es
vorkommt, unnachgiebig weggenommen werden.« Die Verkündung gilt als das
erste Verbraucherschutzgesetz und ist heute sogar – ergänzt um den
Begriff Hefe - im deutschen Biersteuergesetz festgelegt. Es soll den
Verbrauchern vor unliebsamen Panschereien und Gesundheitsrisiken
schützen, und dem Staat gleichzeitig sein Steuersäckel füllen helfen.
Der bayerische Herzog vergaß nämlich nicht, gleich die Preise
festzulegen und seine Bauern durch die Verwendung von Gerste zu
schützen. Bayern machte übrigens 1918 seine Zugehörigkeit zur Republik
davon abhängig, dass das Reinheitsgebot im gesamten damaligen Deutschen
Reich gelte! 1919 versicherten alle Deutschbrauereien ihre formlose
Untertanentreue zum Gesetz. Sie gilt bis heute, und ist auch von der EU
anerkannt.
Seit 1994 wird übrigens der Tag des Reinheitsgebotes
offiziell von den deutschen Brauern gefeiert: Mit Veranstaltungen und
Festivitäten sollen die Verbraucher daran erinnert werden. Das
Reinheitsgebot des Bieres kennen 90 Prozent der jungen Erwachsenen. Das
hat eine Untersuchung der Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der
deutschen Brauwirtschaft unter 800 jungen Erwachsenen zwischen 18 und
25 Jahren ans Tageslicht gebracht. 18 Prozent der Befragten messen ihm
sogar größte und weitere 29 Prozent große persönliche Bedeutung zu. In
der Gruppe der Biertrinker addieren sich beide Werte auf beachtliche 55
Prozent. Nur 13 Prozent der Befragten ließen zu diesem Thema eine
negative Grundposition erkennen. Eine Premiere feierte 1998 das
neue Logo des Deutschen Brauer-Bundes zum Tag des deutschen Bieres und
des Reinheitsgebotes. Es kann für geplante Aktivitäten am
Nationalfeiertag des Bieres von jeder deutschen Brauerei verwendet
werden.
Unrein und trotzdem Geschmackssache Der
unbändige Glaube an das Reinheitsgebot ist aber ein wenig irreführend.
Zwar müssen sich die deutschen Brauer daran halten, Bier für das Inland
mit nichts anderem als den vier grundlegenden Rohstoffen zu brauen,
aber im Ausland ist ihnen - wie anderen Brauern - erlaubt, Früchte und
Gewürze in ihrem Bier (sogar Sauerkraut, wenn sie wollen) zu verwenden.
Die Bedingung ist, dass Brauer dieses Bier nicht ein Lager nennen
können, wenn es in Deutschland vermarktet wird, obwohl es durchaus eins
sein konnte.
Infolgedessen wird die Unterscheidung zwischen Ale
(engl. für Bier) und Lager (Lagerbier) als eines der ungewöhnlichsten
Schlupflöcher in einem Verbraucherschutzgesetz betrachtet. Richtlinien
und Gesetze können eben interpretiert und müssen nicht immer
buchstabengetreu befolgt werden, ohne direkt missachtet zu werden.
Nichtsdestoweniger ist das Reinheitsgebot weiterhin ein allgemein
anerkannter internationaler Standard, der seine Anerkennung verdient. Ein
Brauer, der die Vorschriften des Reinheitsgebotes bricht, um einen
ungewöhnlichen Geschmack - beispielsweise mit ungemahlener Gerste,
Extrazucker oder die Zugabe von etwas Fruchtaroma - zu entwickeln,
sollte man also nicht gleich verteufeln. Am wichtigsten ist, dass der
Brauer hochwertige Rohstoffe benutzt und nicht auf künstliche Zusätze
und Konservierungsmittel setzt, um sein Produkt angeblich zu verbessern.
Das
»flüssige Brot« mit dem schönen Zierrat »gebraut nach dem
Reinheitsgebot«, befindet sich dennoch längst in einem starken
Wettbewerb, muss sich behaupten. Auch die entsprechenden Marken
untereinander bekämpfen sich regelrecht mit Zusatzhinweisen wie
»gebraut aus natürlichem Quellwasser« oder »nur Naturhopfen verwendet«
(kein Hopfenextrakt). Auch die wachsende Konkurrenz und der Erfolg
anderer, »modernerer« Getränkegattungen machen dem beliebten Bier -
gebraut nach dem Reinheitsgebot - zu schaffen. Zahlreiche
Neueinführungen bringen zwar frischen Wind, gehen aber auch zulasten
des »normalen« Bierkonsums. Positiv entwickelt haben sich zum Beispiel
die Biermixgetränke und ihre mannigfaltigen Innovationen, nicht zuletzt
aufgrund bunter Etiketten und neuer Flaschenformen. Biere und
Spezialitäten aus dem In- und Ausland, die in den immer mehr bei der
jüngeren Generation beliebteren Longneck-Flaschen angeboten werden,
haben gute Absatzchancen. Erste deutsche Premiumbiermarkenanbieter
haben diesen Trend bereits erkannt, ziehen mit, setzen auf Innovationen
in Inhalt und/oder Verpackung.
Verkehrte Brauwelt Nicht
alle deutschen Brauer beherzigen allerdings das Reinheitsgebot. Im
Frühling 1986 wurde der Brauer Helmut Keininger für die Verwendung von
Chemikalien in seinem Bier festgenommen. Die Verletzung des
Reinheitsgebotes wurde als so verheerend betrachtet, dass er Selbstmord
in seiner Münchener Gefängniszelle begann. Drei Jungbrauer aus Berlin,
allesamt Absolventen der staatlichen Versuchs- und Lehranstalt für
Brauer VLB in Berlin, streiten sich derzeit mit dem Gesetzgeber um die
Anerkennung eines Hanfbieres. Erst kürzlich hat die Brauerei Neuzelle
ein Verfahren verloren: Sie wollte die Verwendung von Zuckercouleur in
einem »historischen Bier« durchsetzen. Alle Streitereien gemein ist ein
hohes Öffentlichkeitsinteresse mit hoher Werbewirksamkeit. Die
ursprüngliche Kopie des Reinheitsgebotes ist übrigens auf Anfrage in
der bayerischen Staatsbibliothek in München einsehbar.
Das
Reinheitsgebot wird nicht für Bier angewendet, das von Deutschland aus
exportiert wird. Darunter einige der populärsten deutschen Biere. Sie
werden nicht entsprechend dem Reinheitsgebot gebraut. Die Rezepturen
sind erlaubterweise mit Zusätzen und Konservierungsmitteln für den
internationalen Geschmack und für eine längere Lagerung verändert. Kein
Wunder, dass viele deutsche Touristen – insbesondere US-reisende –
behaupten, dass deutsche Biere im Ausland nie so gut schmecken wie die
»heimischen«. Umgekehrt wird ein deutsches Bier nie so schmecken wie
ein berühmtes Guinness, Heineken oder Budweiser.
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